Die BAG SELBSTHILFE begrüßt zwar die Zielsetzung der Anträge, die kontinuierliche Steigung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen für die Pflegekosten eines Pflegeheimplatzes abzumildern. Gleichzeitig bedauert sie nachdrücklich, dass die vorgesehene Lösung nicht zu einer wirklichen Entkoppelung der der sinnvollen tariflichen Erhöhungen und der Eigenanteile der Pflegebedürftigen kommt und die vorgesehenen Erleichterungen erst ab dem zweiten Jahr gelten.