Wir begrüßen den Entwurf eines Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, welches den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (Richtlinie (EU) 2019/882-EAA) in nationales Recht überführt. Die Umsetzung ist europarechtlich verpflichtend. Eine inklusive Gesell-schaft setzt voraus, dass es keine Barrieren gibt, die den Menschen mit Behinderungen die Teilhabe verwehren. Hier stehen wir in Deutschland noch vor einer gro-ßen Aufgabe. Die Umsetzung des EAA kann dabei nur ein erster Baustein auf dem langen Weg zur Erreichung von Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sein. Wir begrüßen die grundsätzlichen Bestrebungen des Gesetzgebers die Barrierefreiheit von Dienstleistungen und Produkten in Deutschland voranzutreiben.