Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es zwar, dass die Verordnung das Ziel verfolgt, Personen mit signifikant erhöhtem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf und Personen, die diese Menschen behandeln, betreuen oder pflegen bei der Vergabe der Schutzimpfungen Priorität einzuräumen. Leider wird dieses Ziel jedoch mit der von der Ständigen Impfkommission vorgeschlagenen Priorisierung der Gruppen nicht hinreichend umgesetzt.