Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes, die Registerdaten in der Onkologie nicht nur zu epidemiologischen Zwecken, sondern behandlungs- und bevölkerungsbezogenen besser nutzbar zu machen. Auch das mit dem Gesetzentwurf vorgesehene stufenweise Zusammenführen und Erweitern der zu er-hebenden Datensätze im Rahmen eines Zentrums für Krebsregisterdaten unter Beteiligung der Patientenvertretung in Beirat und wissenschaftlichem Ausschuss wird als sehr sinnvoll eingestuft. Gleichzeitig fehlen hier aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE noch Regelungen zur Erstattung von Reisekosten und Verdienstausfall für Patientenvertreter*innen wie sie für die Patientenvertretung im Gemein-samen Bundesausschuss seit langem vorhanden sind. Hier bittet die BAG SELBSTHILFE um Aufnahme von Regelungen, die denen in § 140f SGB V entsprechen.