Die BAG SELBSTHILFE begrüßt zwar sehr, dass dem werblichen Handeln der Krankenkassen Grenzen gesetzt werden; an vielen Stellen hält sie die Regelungen auch für zielführend, etwa das Sachlichkeitsgebot des § 2. Für dringend überarbeitungsbedürftig hält sie jedoch die Regelung des § 7 zu den Hausbesuchen.