Seit geraumer Zeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss den gesetzlichen Auftrag, die Substitution von Biosimilars in Apotheken zu regeln.
Als Dachverband der Selbsthilfeorganisationen chronisch kranker und behinderter Menschen in Deutschland sieht die BAG SELBSTHILFE wir diesen Auftrag sehr kritisch, da die Substitution in Arztpraxen ohnehin bereits möglich ist und da es in medizinischer Hinsicht keine Mehrwerte, sondern eher Risiken gibt, wenn die Apothekerinnen und Apotheker zusätzlich involviert werden.