FAQ zur ePA

Hat meine Krankenkasse vollen Zugriff auf meine ePA?
Ihre Krankenkasse kann Ihre Daten in der ePA nicht lesen. Sie ist nur befugt, Abrechnungsdaten, die sie über Behandlungen zu Ihrer Person von Praxen, Kliniken, Apotheken usw. erhalten hat, in Ihre ePA einzustellen.
Ist es möglich Befunde, Vorsorgevollmachten und/oder Patientenverfügungen selbst in die ePA hochzuladen?
Ja, das ist möglich. Sie können Dokumente selbst in Ihre ePA im pdf-A-Format hochladen.
Was unterscheidet das PDF/A Format von einem anderen PDF Dokument?
Während normale PDFs für eine breite Palette von Anwendungen genutzt werden (z. B. interaktive Formulare, Präsentationen), sind PDF/A-Dokumente speziell für die sichere und konsistente Archivierung gedacht.
Wie kann ich ein Dokument im PDF/A Format speichern?
Es ist möglich, dass die Einstellung für PDF/A in Microsoft Word nicht direkt auswählbar ist.
- Wählen Sie "Speichern unter" und den Dateityp PDF aus.
- Gehen Sie in die Optionen (meist unten im Speichern-Fenster) und suchen Sie nach der Einstellung PDF/A-konformer Modus.
- Aktivieren Sie die Option und speichern Sie die Datei, die dann im PDF/A-Format erstellt wird.
Falls diese Einstellung in Ihrer Version nicht verfügbar ist, können alternativ Programme wie Adobe Acrobat oder spezialisierte Online-Tools wie „PDF24“ verwenden werden. (Vorsicht Datenschutz!)
Ist die Einführung der ePA auch bei den privaten Krankenversicherungen geplant?
Ja, einige Versicherer haben das sogar schon umgesetzt.
Kann man die ePA-App auch auf zwei Geräten gleichzeitig installieren und nutzen, z.B. Handy und Tablet?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Eine Identifikation ist dann über beide Geräte erforderlich. Sprechen Sie dazu Ihre Krankenkasse an.
Bekommen Ärzte und Kliniken einen Hinweis, dass ich den Zugriff auf meine ePA für sie gesperrt habe?
Das ist derzeit unklar. Die Software der gematik gibt bei Anfrage der Software der Praxen und Kliniken, ob Eintragungen in eine ePA möglich sind, unterschiedliche Fehlermeldungen dafür aus, ob erst gar keine ePA für Sie angelegt wurde oder ob Sie die Einsicht in Ihre Daten verweigert haben. Ob die Software der Kliniken und Praxen diese unterschiedliche Fehlermeldung auch in dieser Unterscheidung für die Ärzte anzeigen wird, ist noch unklar. Die Software wird noch immer erstellt und es gibt aktuell mehr als 200 verschiedene Softwarelösungen für die Praxen und Kliniken. Es kann daher auch sein, dass einige Praxen es angezeigt bekommen und andere nicht.
Läuft die App auch auf älteren Smartphones?
Ja, die ePA-App kann auf älteren Smartphones genutzt werden, solange das Gerät die Mindestanforderungen erfüllt. Dazu gehören unter anderem ein aktuelles Betriebssystem und ausreichend Speicherplatz. Es ist wichtig, dass das Smartphone entweder mit Android 10 oder höher oder mit iOS 13 oder höher ausgestattet ist, da neuere Versionen der ePA-App diese Betriebssysteme voraussetzen.
Welches Lesegerät brauche ich für den Computer?
Für die Beantwortung dieser Frage wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.
Habe ich Nachteile zu erwarten, wenn ich keine ePA möchte und widerspreche?
Es ist gesetzlich geregelt, dass Sie keine Nachteile durch Leistungserbringer erfahren dürfen, wenn Sie der ePA ganz oder in Teilen widersprechen. Sie müssen dann jedoch wie bisher selbst dafür sorgen, dass alle Ihre Gesundheitsinformationen den sie behandelnden Ärzten zur Verfügung stehen.
Wurde bei der Bedienbarkeit auf Barrierefreiheit geachtet?
Die Krankenkassen sind verpflichtet, die ePA barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Bislang ist die ePA nicht vollumfänglich barrierefrei. Es sollte aber weitgehend barrierearm sein, wenn Sie Ihre ePA über die Desktop-Version nutzen und verwalten.
Kann ich der ePA später wieder widersprechen und die Krankenkasse hat nichts gespeichert?
Sie können der Nutzung Ihrer ePA insgesamt auch noch später widersprechen. Dann werden alle Ihre in der ePA gespeicherten Daten gelöscht. Allerdings bleibt eine einmal angelegte ePA als Dokumentenspeicherort bestehen. Er ist dann aber leer und allen Behandlern wird der Zugriff verweigert.
Die Krankenkassen können auch dann nicht in Ihre ePA einsehen, wenn Sie sie nutzen. Ihre Krankenkassen hat jedoch die Abrechnungsdaten Ihrer behandelnden Ärzte und Einrichtungen erhalten. Diese Daten sind nicht nur in Ihrer ePA gespeichert, sondern auch direkt bei den Kassen.
Woher kommen die Daten, die in der ePA enthalten sind und wer erstellt sie? Die jeweilige Krankenkasse?
Die ePA ist am Anfang leer! Die Abrechnungsdaten der eigenen Krankenkasse werden automatisch eingestellt, wenn nicht widersprochen wird. Das betrifft die Daten der letzten 4 Jahre. Nicht automatisch in der ePA enthalten sind Unterlagen der Berufsgenossenschaft, Abrechnungen der DRV oder private Zahlungen, da es sich hier ja nicht um Daten der eigenen Krankenkasse handelt.
Kann ein Arzt, der die Berechtigung zur "Einsicht" hat, die Daten auch herunterladen/speichern?
Ja, wenn die Zugriffsrechte vorliegen, dann ist das möglich. Wenn Sie das nicht wollen, dann müssen Sie die Zugriffsrechte entsprechend entziehen.
Bekomme ich weiterhin Arztberichte in Papierform oder geht alles auf die ePA?
Sie können Ihre Unterlagen auch weiterhin in Papierform verlangen.
Werden die Daten auch von meinen Therapeuten der Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie eingestellt und können die diese auch sehen?
Diese Therapeuten sind bisher noch nicht mit integriert, das soll aber im nächsten Jahr erfolgen, wie auch die Zugriffsmöglichkeit für Pflegeeinrichtungen.
Wie kann die ePA für Kinder verwaltet werden?
Für Kinder können sorgeberechtigte Vertreter*innen die ePA bis zum 16. Lebensjahr führen. Die Berechtigungsänderung zur Führung der elektronischen Patientenakte (ePA) erfolgt automatisch mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Die Kinder haben dann die Möglichkeit, ihre ePA eigenständig zu verwalten.
Kann ich für meinen Ehemann, für den ich bei der Kasse bevollmächtigt bin, eine ePA-App erhalten?
Es gibt eine Vertreterregelung, mit der Sie eine ePA-App für Angehörige verwalten können.
Kann man auch selektiv Daten aus der ePA preisgeben?
Mit der „ePA für alle“ ist es nicht möglich, einzelne Dokumente an bestimmte Ärzte und Einrichtungen zu „verschicken“. Sie können nur über die Zugriffsrechte für bestimmte Einrichtungen oder über die Vertraulichkeitseinstellung („streng vertraulich“) die Einsicht in bestimmte Dokumente verweigern.
Haben die Versicherten selbst die Möglichkeit, auf IHRE Daten in der ePA zuzugreifen? Falls ja, wie funktioniert das?
Versicherte können auf die Daten mit der ePA-App ihrer Krankenkasse zugreifen. Dafür muss sich der Versicherte zuvor identifizieren. (Identifikationsverfahren unterscheiden sich von Kasse zu Kasse). Ein Zugriff ist nur auf die in der ePA zentral gespeicherten Daten möglich, nicht jedoch auf die Daten, die in den Praxen/Kliniken vorhanden sind.
Angenommen, der/die Versicherte möchte, dass bestimmte Daten nicht in der ePA gespeichert werden. Besteht die Möglichkeit, Einfluss darauf zu nehmen?
Man kann das Einstellen der Daten verweigern. Es ist auch möglich, den Zugriff auf die Daten zu verweigern. Allerdings können Praxen/Kliniken, die keine Einsichtsrechte haben, auch keine Daten in die ePA speichern.
Werden sich die Ärzte die Zeit nehmen, die Dokumente in der ePA zur Kenntnis zu nehmen?
Erfahrungen zeigen, dass im Praxisalltag stets der schnellste Weg gewählt wird, an für eine Behandlung relevante Informationen zu gelangen. Wenn die Einsicht in die ePA der schnellste Weg ist, dann ja.
Was passiert mit den Gesundheitsdaten, die meine behandelnden Ärzte über mich gespeichert haben, wenn zum Beispiel die Praxis aufgegeben wird oder eine Aufbewahrungsverjährung eintritt?
Alte Daten aus Praxen und Kliniken werden nicht (jedenfalls nicht automatisch) in die ePA eingestellt. Abrechnungsdaten können für die vergangenen 4 Jahre angefordert werden. Die Behandlungsdaten, die in der ePA sind, bleiben lebenslang dort. Der Versicherte kann die Daten in seiner ePA aber (aktuell noch) löschen.
Was passiert nach dem Tod mit der ePA?
Die ePA wird grundsätzlich 12 Monate nach Kenntnis eines Sterbefalls gelöscht, wenn nicht berechtigte Interessen Dritter geltend gemacht werden. Dies ist zum Beispiel dann möglich, wenn Erben Ärzte wegen Behandlungsfehlern in Anspruch nehmen wollen und dafür die in der ePA gespeicherten Dokumente und Protokolle benötigen. Wichtige Daten, die auch für nachfolgende Generationen von Bedeutung sein können (z.B. Genomdaten) sollten auch außerhalb der ePA sichergestellt werden.
Kann ein Rettungswagen die ePA auch auslesen (wichtig bei Allergien!)?
Die Rettungsinfrastruktur hat derzeit keinen Zugang zur ePA, obwohl das angedacht ist. Auf der elektronischen Gesundheitskarte selbst (also nicht in der ePA) kann ein Notfalldatensatz gespeichert werden, der diese Funktion erfüllt.
Ist das Anlegen von Notfallinformationen möglich?
Künftig soll ein Notfalldatensatz in der ePA hinterlegt werden können.
Was kann ich tun, wenn ich Fehler in meiner ePA feststelle?
Bei vermeintlichen Abrechnungsfehlern können Sie Ihre Krankenkasse informieren. Wenn beispielsweise bei den Angaben von Diagnosen oder Medikamenten etwas nicht stimmt, können Sie den entsprechenden Arzt um Änderung bitten.
Wenn der Medizinische Dienst zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit beauftragt wird, wie wirkt sich der Zugriff zur ePA aus?
Gar nicht! Der MD hat -Stand jetzt- keinen Zugriff auf die ePA.
Kann man Apotheken den Zugriff verweigern?
Ja, das ist möglich.
Gibt es Informationen zur ePA in Gebärdensprache?
Im Rahmen unserer „keine Panik“ Kampagne zur ePA finden Sie Erklärvideos in deutscher Gebärdensprache auf der BAG SELBSTHILFE- Website.
Kann ich sehen wer Einsicht in meine ePA genommen hat und in was?
Das ist über die Protokollfunktion der ePA jederzeit möglich.
Wie ist die Sortierung in der Akte? Muss man sich selbst Ordner wie Hausarzt, Neurologe, Zahnarzt etc. erstellen oder ist dies voreingerichtet?
Jede Krankenkasse hat eine eigene APP, entsprechend unterschiedlich sind diese in Aufbau und Design. Aktuell gibt es nur einen Ordner. Da dies bereits auf Kritik gestoßen ist, arbeitet die gematik an weiteren Funktionalitäten.
Wer bezeichnet das jeweilige Dokument nach welchen Regeln?
Für Sie als Nutzer ist vor allem wichtig, Dokumente so zu benennen, dass sie auch später noch auf einen Blick erkennen können, welche Informationen in dem Dokument stehen (z.B. Laborwerte nach Harnwegsinfekt). Ziel ist es, die relevanten Informationen auch Jahre später noch aus vielen Dokumenten schnell herauszufinden. Von Ihren Behandlern hochgeladene Dokumente können von Ihnen nicht umbenannt werden.
Kann ich trotzdem eRezepte bekommen und einlösen, auch wenn ich der ePA widerspreche?
Die Übermittlung von Medikationsdaten via eRezept funktioniert über spezielle Server völlig unabhängig von der ePA.
Die einzige Schnittstelle besteht darin, dass durch das Stecken der eGK, die verordneten und von der Apotheke ausgegebenen Medikamente direkt in die Medikationsliste der ePA aufgenommen werden.
Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf folgenden Seiten
- Deutsche Aidshilfe - Hier ist auch gut erklärt, wie Betriebsärzte Zugriff auf die ePA haben.
- Netzpolitik
- KZBV