Selbsthilfeförderung und Digitalisierung

Förderung digitaler Anwendungen

Die Selbsthilfeförderung der Krankenkassen und ihrer Verbände zielt darauf ab, die Selbsthilfe in der Vielfalt ihrer Strukturen und Ausrichtungen zu unterstützen und dabei auch die neueren Entwicklungen der Selbsthilfe und ihre zunehmende Digitalisierung zu berücksichtigen.

Um dem gerecht zu werden, wird im Rahmen der GKV-Selbsthilfeförderung sowohl die Nutzung von analogen Angeboten als auch die Nutzung von digitalen Angeboten und Anwendungen gleichberechtigt unterstützt. Durch die Förderung digitaler Anwendungen wird ermöglicht, sich orts- und zeitunabhängig miteinander auszutauschen und zu informieren. Insbesondere die von den Krankenkassen geförderten digitalen Anwendungen haben den hohen Anforderungen an den Datenschutz und an die Datensicherheit nach dem aktuellen Stand der Technik zu genügen.

Alle Informationen zur Förderung digitaler Anwendungen entnehmen Sie bitte dem „Leitfaden Selbsthilfeförderung“ des GKV Spitzenverbandes  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen.

Webportal zur Beantragung von Pauschalfördermitteln für die Selbsthilfeförderung auf der Bundesebene

Seit Mitte November 2020 besteht die Möglichkeit einer Antragsstellung für die Pauschalförderung auf Bundesebene in digitaler Form über das Webportal www.selbsthilfefoerderung.com.

Rückfragen zur digitalen Antragstellung richten Sie bittte an die Servicehotlines des Vdek:

Tel.: 0 30 – 2 69 31 - 19 20
(Servicezeiten der Hotline: Montag - Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: selbsthilfe@vdek.com

Alle Informationen zu Vorteilen, Vorgehen und Supportmöglichkeiten (technisch & fachlich) finden Sie im "Newsletter GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene - Webportal zur Beantragung von Pauschalfördermitteln für die Selbsthilfeförderung auf der Bundesebene  Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen