Selbsthilfeförderung durch die Bundesministerien

Zu den Kernaufgaben der BAG SELBSTHILFE gehört es unter anderem, die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsverbände auf Bundesebene bei der Beantragung von Fördermitteln, bei der Abwicklung geförderter Projekte und bei der Projektabrechnung zu unterstützen.

Im Rahmen des Sammelantrags-/Weiterleitungsverfahrens betreut die BAG SELBSTHILFE Fördertitel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), .

Das Sammelantragsverfahren

Die BAG SELBSTHILFE informiert über die Möglichkeiten der Projektförderung und Antragstellung (Projektausschreibung als Verbandsdienst), berät bei der Erstellung der Projektanträge, bei der sachgerechten Projektabwicklung und der Erstellung der Verwendungsnachweise für die Projekte des entsprechenden Fördertitels.

Die Beratung kann die Klärung einzelner Fragen beinhalten, aber z. B. auch Formulierungshilfen für die Projektbeschreibung. Zudem prüft die BAG SELBSTHILFE die Antragskalkulation / zahlenmäßigen Nachweise und nutzt dabei konsequent die Ermessensspielräume, die das Zuwendungsrecht einräumt, zum Vorteil der Antragsteller.

Wer sich an die BAG SELBSTHILFE wendet, kann „kurze Wege“ erwarten: Die modernen Kommunikationsmedien werden konsequent genutzt, um die Korrespondenz zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Nach Abschluss aller Nacharbeiten werden die Anträge/Verwendungsnachweise an den zuständigen Zuwendungsgeber weitergeleitet.

Wenn die eingereichten Projektanträge in den Häusern der Zuwendungsgeber besprochen werden, setzt die BAG SELBSTHILFE sich für die eingereichten Projekte und für bürokratische Erleichterungen ein.

Foto Carsten Osterloh

Kontakt

Carsten Osterloh

Team Projektförderung Gruppenleitung

Tel.: 0211 31006-39
Fax: 0211 31006-48
Mail: carsten.osterloh@bag-selbsthilfe.de

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