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Berlin, 22.11.2018. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Richtlinie zum Organisierten Programm zur Früherkennung (oKFE) von Zervixkarzinomen beschlossen. Anträge der Patientenvertretung sind gescheitert.
Die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu (Zusatz-) Nutzenbewertung von Arzneimitteln dienen bislang (nur) als Grundlage für die Preisverhandlungen zwischen Pharmaunternehmen und GKV-Spitzenverband.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Änderung der Psychotherapierichtlinie zur verbesserten Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung beschlossen. Mit heutigem Beschluss fließen zusätzliche Regelungen für die psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung in die Richtlinie ein. Neben der expliziten Aufnahme des Personenkreises erfolgt gleichermaßen die Beschreibung und Eingrenzung auf Basis des ICD 10. Alle Personen mit einer Diagnose des Abschnittes „Intelligenzstörungen“ können die zusätzlichen Leistungen künftig in Anspruch nehmen.
Auch im Jahr 2018 können Mädchen und Frauen noch immer nicht auf die gleichen Chancen zurückgreifen wie männliche Mitmenschen, sondern werden aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt, diskriminiert oder sind Opfer von Gewalt. Anlässlich des von den Vereinten Nationen erklärten internationalen Welt-Mädchentages am 11. Oktober macht die BAG SELBSTHILFE darauf aufmerksam, dass insbesondere auch Mädchen mit Behinderung und chronischer Erkrankung davon betroffen sind.
Mit Nachdruck fordert die BAG SELBSTHILFE in der Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 10. Oktober 2018 die Bekämpfung des Pflegenotstands. Als Dachverband von 123 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und deren Angehörigen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt die BAG SELBSTHILFE explizit, dass die Situation der Pflegekräfte sowohl in der Alten- als auch in der Krankenpflege, aber auch der pflegenden Angehörigen verbessert werden soll.
Wir halten es für sinnvoll, dass den Menschen eine Hilfestellung an die Hand gegeben wird, die ihnen die Entscheidung erleichtert, ob und ggf. an welchen gruppennützigen klinischen Prüfungen sie teilnehmen wollen.
Für die Möglichkeit der Stellungnahme zu den o.g. Anträgen möchte die BAG SELBSTHILFE herzlich danken. Als Dachverband von 117 Bundesorganisationen der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und von 12 Landesarbeitsgemeinschaften nehmen wir zu den oben genannten Anträgen wie folgt Stellung:
Für die Möglichkeit der Stellungnahme zu dem o.g. Verordnungsentwurf des BMJ über die Registrierung von beruflichen Betreuern (BtRegV) möchten wir herzlich danken. Als Dachverband von 117 Bundesorganisationen der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und von 12 Landesarbeitsgemeinschaften nehmen wir zu dem Verordnungsentwurf wie folgt Stellung:
BAG SELSBTSHILFE fordert Bunderegierung auf, neue Impfmotivationskonzepte zu initiieren
Schutz der vulnerablen Gruppen muss weiterhin im Fokus stehen
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