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Die BAG SELBSTHILFE begrüßt, dass nunmehr auch Kombinationspräparate, die laut Zulassung neben den Indikationen Schmerz und Fieber weitere Anwendungsgebiete aufweisen, und Arzneimittel mit nur einem Wirkstoff, die über andere zugelassene Indikationen als der Behandlung von Schmerzen oder Fieber verfügen (unter anderem zur Behandlung der Migräne) einen Warnhinweis erhalten sollen.
Die BAG SELBSTHILFE die vorgesehene Verlängerung der Regelungen, hat aber perspektivisch noch Weiterentwicklungsbedarf.
Die Patientenvertretung nimmt eine wichtige systemgestaltende Rolle in den Gremien des Gesundheitswesens ein. Um sie zukünftig weiter auszubauen, ist eine Stärkung ihrer organisatorischen Ressourcen zwingend erforderlich.
Als Dachverband von 117 Bundesorganisationen der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und von 13 Landesarbeitsgemeinschaften misst die BAG SELBSTHILFE der Auskunfts- und Beratungstätigkeit der Sozialdienste und vergleichbarer Stellen größte Bedeutung bei. Zu dem Entwurf der Gemeinsamen Empfehlung „Sozialdienste“ vom 10.12.2021 möchten wir daher wie folgt Stellung nehmen:
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Einführung einer einrichtungs- und berufsbezogenen Impfpflicht zum Schutz von vulnerablen Personengruppen nachdrücklich, auch wenn sie es natürlich gleichzeitig auch bedauert, dass die eine solche Verpflichtung – wegen der zu geringen Impfquote - überhaupt notwendig geworden ist.
Wir begrüßen es sehr, dass der Verordnungsgeber sowohl die Barrierefreiheit als auch die Nutzerfreund-lichkeit in § 6 der Verordnung aufgegriffen hat; sie hat jedoch an beiden Punkten noch Ergänzungsbedarf, der nachfolgend im Einzelnen ausgeführt wird.
Wir begrüßen die Regelung eines Anspruches mit präventiver Antikörpertherapie für bestimmte Personengruppen sehr.
BAG SELBSTSHILFE fordert von der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag versprochenen Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit und vollständiger Teilhabe von Menschen mit Behinderung endlich anzugehen
Wir halten es für sinnvoll, dass den Menschen eine Hilfestellung an die Hand gegeben wird, die ihnen die Entscheidung erleichtert, ob und ggf. an welchen gruppennützigen klinischen Prüfungen sie teilnehmen wollen.
Für die Möglichkeit der Stellungnahme zu den o.g. Anträgen möchte die BAG SELBSTHILFE herzlich danken. Als Dachverband von 117 Bundesorganisationen der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und von 12 Landesarbeitsgemeinschaften nehmen wir zu den oben genannten Anträgen wie folgt Stellung:
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