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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute beschlossen, das Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) zur Vermeidung nosokomialer Infektionen vorübergehend auszusetzen.
Der Antrag auf Überprüfung der Parodontitisbehandlung (Behandlung der Zahnbettentzündung), den die Patientenvertretung im Jahr 2013 gestellt hat, fand heute ein glückliches Ende.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute, auf Antrag der Patientenvertretung, die Aufnahme der Spinalen Muskelatrophie (SMA) in das erweiterte Neugeborenen-Screening (ENS) beschlossen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das beabsichtigte Gesetz zur Modernisierung des Personenförderungsrechts.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt nachdrücklich, dass der Prozess der Digitalisierung des Gesundheitssystems weiter vorangetrieben werden soll. Gerade Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen können enorm von derartigen Prozessen profitieren, da bei Ihnen nicht nur Doppeluntersuchungen vermieden, sondern auch Behandlungsprozesse besser koordiniert, Diagnoseodysseen verringert und eine Kommunikation auf Augenhöhe mit den Behandlern ermöglicht werden kann.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)...
Mit dieser vom BKK Dachverband e.V. geförderten Veranstaltung möchte die BAG SELBSTHILFE einen Überblick über die Bereiche Datenschutz, Soziale Medien sowie Onlinelösungen für Fundraising und Kommunikationsinstrumente für die Verbandsarbeit geben.
Ende Juni hat der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Berufung von zwei der drei Kandidaten für die hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) abgelehnt.
Die BAG SELBSTHILFE hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes von Betreuten eine Stellungnahme abgegeben.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sich nach langer Beratung gegen eine Aufnahme der Liposuktion in den ambulanten Leistungskatalog der Krankenkassen entschieden.
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