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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.04.2020 beschlossen, Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom (DFS) in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V aufzunehmen. Die Patientenvertretung hofft, dass dadurch viele Amputationen vermieden werden können.
BAG SELBSTHILFE reagiert irritiert auf Vorschläge des Lehrerverbands VBE zum Ende der Schulschließungen und fordert ein Konzept zum qualitätsorientierten Onlineunterricht für alle Kinder in diesen und kommenden Krisenzeiten
BAG SELBSTHILFE kritisiert das Vorhaben der Regierung scharf, das Gesetzgebungsverfahren zum Intensivpflege und Rehabilitations-stärkungsgesetz (IPReG) in der aktuellen Form im Schnellverfahren verabschieden zu wollen, und damit das Selbstbestimmungs- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen massiv zu beschneiden.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt flexiblere finanzielle Rahmenbedingungen für Versorgung von Kranken und Pflegebedürftigen. Sie empfiehlt die Aufnahme der Einrichtungen der Selbsthilfe in den Rettungsschirm und die Schaffung von sicherer aktueller Förderung der Selbsthilfe durch Krankenkassen.
Soziale Dienstleistungen, etwa für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkankungen oder Kinder und Jugendliche, sind Kern unseres Sozialstaates.
Behinderte und chronische kranke Menschen erleben Diskriminierungen, die in der Gesellschaft ungesehen bleiben. Die BAG SELBSTHILFE möchte diese Alltagsdiskriminierung aufzeigen und eine Sensibilität für dieses Thema schaffen.
Die Patientenvertretung im G-BA begrüßt die Aufhebung der sogenannten Sonderregion Ruhrgebiet für die Bereiche der hausärztlichen und spezialisierten fachärztlichen Versorgung.
Berlin, 30. November 2017. Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung appelliert Hannelore Loskill, Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates und Vorstandsvorsitzende der BAG SELBSTHILFE, an...
Berlin, 17. November 2017. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute Änderungen für die Festzuschüsse für Zahnersatz beschlossen.
Düsseldorf, 08.11.2017. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts: Bei Fristüberschreitung seitens der gesetzlichen Krankenkassen gilt ein Antrag als genehmigt.
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