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Berlin, 19.07.2018. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute infolge eines Antrags der Patientenvertretung die Chancen für eine bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Mehrfachbehinderung verbessert.
Berlin, 19.07.2018. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Richtlinie zum Organisierten Darmkrebsfrüherkennungsprogramm beschlossen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute infolge eines Antrags der Patientenvertretung die Chancen für eine bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Mehrfachbehinderung verbessert. Die Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA hat bislang dem spezifischen Bedarf, wie er bei Mehrfachbehinderten gegeben ist, nicht ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt.
Das Pflegestärkungsgesetz wird weitreichende Veränderungen bei der Krankenhausfinanzierung und für die Pflege bringen. Nachfolgend finden Sie zum Referentenentwurf des Bundesminsteriums für Gesundheit die Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE.
Am 27.06.2018 waren die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140 f SGB V in den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages geladen worden, um Fragen der Abgeordneten zu beantworten.
BAG SELBSTHILFE fordert Gesamtkonzept für die unabhängige Patientenberatung in Deutschland
BAG SELBSTHILFE fordert die Umsetzung der uneingeschränkten Teilhabe von Menschen mit Behinderung seitens der Bunderegierung und appelliert auch an die Gesellschaft
BAG SELBSTHILFE fordert eine umfassende Pflegereform, denn die Ursachen von Gewalt in der Pflege müssen bekämpft werden.
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