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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute infolge eines Antrags der Patientenvertretung die Chancen für eine bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Mehrfachbehinderung verbessert. Die Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA hat bislang dem spezifischen Bedarf, wie er bei Mehrfachbehinderten gegeben ist, nicht ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt.
Das Pflegestärkungsgesetz wird weitreichende Veränderungen bei der Krankenhausfinanzierung und für die Pflege bringen. Nachfolgend finden Sie zum Referentenentwurf des Bundesminsteriums für Gesundheit die Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE.
Am 27.06.2018 waren die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140 f SGB V in den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages geladen worden, um Fragen der Abgeordneten zu beantworten.
Erstes Picknick des DCCV e.V. am 23. Juni 2018 in Neuwied Die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V. veranstaltet ihr Picknick am 30. Juni 2018
Die finanziellen Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung, die mit den Pflegereformen vor zwei Jahren beschlossen wurden, reichen nicht aus.
BAG SELBSTHILFE lehnt Pläne ab, wonach die Anerkennungszahlungen von 1500 Euro pro Person zum großen Teil aus der Pflegeversicherung finanziert werden sollen. Sie sieht das Risiko, dass sich dadurch die Eigenanteile der Betroffenen erhöhen und fordert eine Kostenübernahme durch Bund und Länder.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt insbesondere alle Maßnahmen, die dem besonderen Schutz der Risikogruppe chronisch kranker und behinderter Menschen dienen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt ausdrücklich, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer angesichts der finanziellen Einbußen, die sie aktuell erleiden, Ausgleichszahlungen erhalten sollen.
Seit heute müssen Arbeitnehmer für eine Krankschreibung wieder in allen Fällen einen Arzt aufsuchen. Damit endet die seit fünf Wochen als Schutzmaßnahme gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus eingeführte Regelung, dass PatientInnen mit leichten Atemwegsbeschwerden eine bis zu 14-tägige Krankschreibung vom Arzt nach telefonischer Rücksprache erhalten konnten. Verfrüht, sagt die BAG SELBSTHILFE und kritisiert damit die Entscheidung des Gremiums aus Ärzten, Kliniken und Krankenkassen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.04.2020 beschlossen, Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom (DFS) in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V aufzunehmen. Die Patientenvertretung hofft, dass dadurch viele Amputationen vermieden werden können.
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