Tastaturkürzel
Die BAG SELBSTHILFE unterstützt das gesetzgeberische Ziel, die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten zu stärken. Auch aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE sind wohnortnahe Apotheken wichtige Ansprechpartner für Betroffene; gleichzeitig stellen aber auch die sog. Spezialversender wichtige Hilfestellungen für Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen und Behinderungen bereit.
Die BAG SELBSTHILFE plant für 2021 eine interkulturelle Ausstellung, die bundesweit an diversen Orten gastieren wird. Ziel der Ausstellung ist es, Menschen mit Migrationsgeschichte und einer Behinderung oder chronischer Erkrankung über die vielfältigen Möglichkeiten der Selbsthilfe als fester Bestandteil unseres Gesundheitssystems zu informieren.
Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE brauchen Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen eine gute und sichere Arzneimittelversorgung durch wohnortnahe Apotheken ebenso wie die Möglichkeit einer Versorgung durch Versandhändler, insbesondere durch sog. Spezialversender.
Die Patientenvertretung fordert beherzte Schritte von allen Akteuren des Gesundheitswesens zur Vermeidung von Todesfällen durch Sepsis, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit der Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens „Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Sepsis“ beauftragt hat.
Häufigere Testungen, Notfall-Hotlines und die Flexibilisierung des Entlastungsbetrages können wichtige Hilfestellungen für Betroffene in der derzeitigen Situation sein. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt deswegen die Vorschläge der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Entlastung pflegender Angehöriger. Über die Pandemiesituation hinaus muss jedoch die Situation der pflegenden Angehörigen dauerhaft verbessert werden, etwa durch mehr unabhängige Beratungsangebote und stärkere Transparenz des Systems.
BAG SELBSTHILFE lehnt Pläne ab, wonach die Anerkennungszahlungen von 1500 Euro pro Person zum großen Teil aus der Pflegeversicherung finanziert werden sollen. Sie sieht das Risiko, dass sich dadurch die Eigenanteile der Betroffenen erhöhen und fordert eine Kostenübernahme durch Bund und Länder.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt insbesondere alle Maßnahmen, die dem besonderen Schutz der Risikogruppe chronisch kranker und behinderter Menschen dienen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt ausdrücklich, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer angesichts der finanziellen Einbußen, die sie aktuell erleiden, Ausgleichszahlungen erhalten sollen.
Seit heute müssen Arbeitnehmer für eine Krankschreibung wieder in allen Fällen einen Arzt aufsuchen. Damit endet die seit fünf Wochen als Schutzmaßnahme gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus eingeführte Regelung, dass PatientInnen mit leichten Atemwegsbeschwerden eine bis zu 14-tägige Krankschreibung vom Arzt nach telefonischer Rücksprache erhalten konnten. Verfrüht, sagt die BAG SELBSTHILFE und kritisiert damit die Entscheidung des Gremiums aus Ärzten, Kliniken und Krankenkassen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.04.2020 beschlossen, Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom (DFS) in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V aufzunehmen. Die Patientenvertretung hofft, dass dadurch viele Amputationen vermieden werden können.
Scrollen, um weitere Inhalte zu laden