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Die BAG SELBSTHILFE begrüßt eine Reform der Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Deutschland. Dies stärkt bessere psychotherapeutische Versorgung auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die BAG SELBSTHILFE plädiert jedoch für stärkere praktische Anteile in der Ausbildung.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt Vorschläge in Richtung auf eine schrittweisen Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung und anschließender Schaffung einer Pflegevollversicherung. Akuten Handlungsbedarf sieht sie für neue Regelungen zu den Eigenanteilen der Versicherten und zu Ausgleichen für Versichertengruppen mit erhöhten Pflegerisiken.
Der YouTube-Kanal „Jugend und Behinderung“ veröffentlicht aktuell jede Woche ein neues Video mit jungen Menschen, die uns an ihren Erfahrungen zum Berufseinstieg teilhaben lassen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das Ziel, die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten zu stärken. Sie fordert allerdings, dass die Verwendung der geplanten Mittel zur Förderung von Apotheken eingehender geklärt wird und dass zusätzliche Leistungen von Apotheken, die notwendig sind, auch gesetzlich festgelegt werden.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt, dass das System des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs hin zu einem Vollmodell weiterentwickelt wird und dass ein Hochrisikopool geschaffen werden soll. Die Streichung der Programmpauschale für Disease-Management-Programme (DMP) wird abgelehnt.
Menschenfeindlichkeit, egal, ob politisch, religiös oder ideologisch motiviert, darf nicht als Bestandteil des demokratischen Diskurses akzeptiert und legitimiert werden.
Die BAG SELBSTHILFE fordert gemeinsam mit zahlreichen weiteren Verbänden die eindeutige Nachbesserung des Gesetzentwurfs, damit Personen mit Bedarf an Intensivpflege selbst über ihren Lebensmittelpunkt bestimmen können.
BAG SELBSTHILFE hält Tests für ethisch hochbedenklich. Es besteht das Risiko, dass Eltern von erkrankten Kindern unter Rechtfertigungsdruck geraten, etwa warum sie die Tests nicht durchgeführt hätten. Dies führt zu einer zusätzlichen Diskriminierung für Menschen mit den entsprechenden chronischen Erkrankungen und Behinderungen.
Auf Antrag der Patientenvertretung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute Beratungen mit dem Ziel der verpflichtenden Einführung und Umsetzung von Konzepten zum Akutschmerzmanagement beschlossen.
Gesetzgeber will die Qualität der Intensivpflege verbessern und beschneidet aber zeitgleich nach wie vor das Selbstbestimmungs- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen.
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