Tastaturkürzel
Der von der Bundesregierung heute beschlossene „Nationale Aktionsplan“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention enthält in der derzeitigen Fassung keine Absichtserklärung zur Änderung der Sozialgesetzbücher sowie des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Die Mitgliederversammlung der BAG SELBSTHILFE ist empört über das praktizierte Verfahren bei der aktuellen Besetzung der Rektorenstelle der Hochschule für Wirtschaft, Technik und Kultur in Leipzig.
Das von der BAG SELBSTHILFE herausgegebene Rechtshandbuch „Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen“ liegt in einer neuen Fassung vor.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 10.02.2011 beschlossen, die Empfehlungen "Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen" vom 03.12.2010 zu veröffentlichen und den Verbänden zur schriftlichen Stellungnahme zuzuleiten.
Die Gendiagnostik-Kommission hat den anliegenden Entwurf einer Richtlinie zur Genetischen Beratung vorgelegt. Die BAG SELBSTHILFE hat hierzu die ebenfalls anliegene Stellungnahme abgegeben.
Männer müssen beurteilen können, ob es Sinn macht, einen PSA- Test durchzuführen und welche Risiken für sie bestehen. Deshalb fordern Patientenvertreter eine bessere Entscheidungsgrundlage durch eine Nutzenbewertung zu schaffen.
Menschenfeindlichkeit, egal, ob politisch, religiös oder ideologisch motiviert, darf nicht als Bestandteil des demokratischen Diskurses akzeptiert und legitimiert werden.
Die BAG SELBSTHILFE fordert gemeinsam mit zahlreichen weiteren Verbänden die eindeutige Nachbesserung des Gesetzentwurfs, damit Personen mit Bedarf an Intensivpflege selbst über ihren Lebensmittelpunkt bestimmen können.
BAG SELBSTHILFE hält Tests für ethisch hochbedenklich. Es besteht das Risiko, dass Eltern von erkrankten Kindern unter Rechtfertigungsdruck geraten, etwa warum sie die Tests nicht durchgeführt hätten. Dies führt zu einer zusätzlichen Diskriminierung für Menschen mit den entsprechenden chronischen Erkrankungen und Behinderungen.
Auf Antrag der Patientenvertretung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute Beratungen mit dem Ziel der verpflichtenden Einführung und Umsetzung von Konzepten zum Akutschmerzmanagement beschlossen.
Scrollen, um weitere Inhalte zu laden