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Eine Gesetzgebung während der Covid-19-Pandemie in Bezug auf Intensivpflegeversorgung gefährdet Betroffene und muss verschoben werden. Fachliche Grundlagen für Neuregelungen sind nicht in ausreichendem Umfang vorhanden.
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) zum Referentenentwurf einer Verordnung über die Verfahrensgrundsätze der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung und im Krankenhaus (Methodenbewertungsverfahrensverordnung – MBVerfV)
Berlin, 28.05.2020. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Anträge der Patientenvertretung, zur Fortführung der Covid-19-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis zum 30. Juni zum Schutz von Risikopatienten abgelehnt. Damit läuft die bestehende Regelung endgültig zum 31. Mai aus.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt grundsätzlich das Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit, einen vertrauenswürdigen Raum zu schaffen, um Abrechnungsdaten der Krankenkassen sicher zu speichern, aufzubereiten und unter anderem für Forschungszwecke zu nutzen.
Forderungen der BAG SELBSTHILFE zum Gesetzentwurf zur Digitalisierung im Gesundheitswesen.
BAG SELBSTHILFE positioniert sich für eine demokratische, inklusive Gesellschaft
BAG SELBSTHILFE fordert Reformen beim Beweisrecht, eine rechtssichere Versicherungsplicht für Behandler und die Einrichtung eines Entschädigungsfonds.
Nachbesserungen greifen Forderungen der BAG SELBSTHILFE zum besseren Datenschutz und zur Barrierefreiheit auf.
Ob das MDK-Reformgesetz tatsächlich für mehr Patientenorientierung sorgt, bleibt abzuwarten
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Stärkung der Unabhängigkeit und Neutralität der Medizinischen Dienste und die Verbesserungen der Interessenvertretung von Betroffenen
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