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Düsseldorf, 26.11.2018. BAG SELBSTHILFE fordert seit Jahren eine einheitliche Prüfstelle für Qualitätsstandards, die Ausweitung des Patientenrechtegesetzes sowie die Einrichtung eines Medizinschadenfonds
Berlin, 22.11.2018. Nach offiziellen Zahlen erkranken in Deutschland jährlich etwa 320.000 Menschen an einer Blutvergiftung unterschiedlichen Schweregrades, jeder Vierte stirbt daran. Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat deshalb vor einem Jahr einen Antrag auf Entwicklung einer wirksamen Quali-tätssicherungsmaßnahme gestellt. Es wird geschätzt, dass durch geeignete Maßnah-men zwischen 15.000 und 20.000 Todesfälle pro Jahr vermieden werden könnten. Nun hat der G-BA die Entwicklung einer QS-Maßnahme beschlossen.
Berlin, 22.11.2018. Der G-BA hat im heutigen Plenum den Bewertungsantrag der Pati-entenvertretung zur Erweiterung des Neugeborenen-Screenings um den Test auf Spi-nale Muskelatrophie (SMA) angenommen.
Berlin, 22.11.2018. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Richtlinie zum Organisierten Programm zur Früherkennung (oKFE) von Zervixkarzinomen beschlossen. Anträge der Patientenvertretung sind gescheitert.
Die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu (Zusatz-) Nutzenbewertung von Arzneimitteln dienen bislang (nur) als Grundlage für die Preisverhandlungen zwischen Pharmaunternehmen und GKV-Spitzenverband.
BAG SELBSTHILFE positioniert sich für eine demokratische, inklusive Gesellschaft
BAG SELBSTHILFE fordert Reformen beim Beweisrecht, eine rechtssichere Versicherungsplicht für Behandler und die Einrichtung eines Entschädigungsfonds.
Nachbesserungen greifen Forderungen der BAG SELBSTHILFE zum besseren Datenschutz und zur Barrierefreiheit auf.
Ob das MDK-Reformgesetz tatsächlich für mehr Patientenorientierung sorgt, bleibt abzuwarten
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Stärkung der Unabhängigkeit und Neutralität der Medizinischen Dienste und die Verbesserungen der Interessenvertretung von Betroffenen
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