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Der von der Bundesregierung heute beschlossene „Nationale Aktionsplan“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention enthält in der derzeitigen Fassung keine Absichtserklärung zur Änderung der Sozialgesetzbücher sowie des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Die Mitgliederversammlung der BAG SELBSTHILFE ist empört über das praktizierte Verfahren bei der aktuellen Besetzung der Rektorenstelle der Hochschule für Wirtschaft, Technik und Kultur in Leipzig.
Das von der BAG SELBSTHILFE herausgegebene Rechtshandbuch „Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen“ liegt in einer neuen Fassung vor.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 10.02.2011 beschlossen, die Empfehlungen "Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen" vom 03.12.2010 zu veröffentlichen und den Verbänden zur schriftlichen Stellungnahme zuzuleiten.
Die Gendiagnostik-Kommission hat den anliegenden Entwurf einer Richtlinie zur Genetischen Beratung vorgelegt. Die BAG SELBSTHILFE hat hierzu die ebenfalls anliegene Stellungnahme abgegeben.
BAG SELBSTHILFE zieht Bilanz / Teilhabe am Arbeitsleben und digitale Barrierefreiheit stärker fördern / Große Erwartungen: Was bringen die neuen Gesetze für mehr Qualität in Hilfsmittelversorgung und Pflege?
Nach dem erfolgreichen Launch des BAG SELBSTHILFE YouTube-Kanals zur beruflichen Orientierung von jungen Menschen mit Behinderung startet jetzt die Produktion der kommenden zehn Videoclips.
Begrenzte Unterhaltsverpflichtung entlastet Angehörige, besonders bei Pflege. Die Entfristung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung stärkt die Selbstbestimmung. Eine Evaluation des Budgets für Ausbildung ist wünschenswert.
BAG SELBSTHILFE begrüßt die seit langem geforderte Errichtung eines nationalen Implantateregisters.
Das geplante verbindlich ausgestaltete Register führt zu besserer Patientensicherheit. Die BAG SELBSTHILFE sieht aber die Möglichkeit der Beleihung einer juristischen Person des Privatrechtes mit der Registerstelle als Ganzes kritisch. Sie hält eine zentrale handlungsbefugte Stelle gegenüber den Bundesländern für dringend erforderlich.
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