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Berlin, 28.05.2020. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Anträge der Patientenvertretung, zur Fortführung der Covid-19-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis zum 30. Juni zum Schutz von Risikopatienten abgelehnt. Damit läuft die bestehende Regelung endgültig zum 31. Mai aus.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt grundsätzlich das Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit, einen vertrauenswürdigen Raum zu schaffen, um Abrechnungsdaten der Krankenkassen sicher zu speichern, aufzubereiten und unter anderem für Forschungszwecke zu nutzen.
Forderungen der BAG SELBSTHILFE zum Gesetzentwurf zur Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Die Ergänzenden unabhängige Teilhabeberatung ist aus Sicht der Selbsthilfe ein wichtiger Baustein des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).
BAG SELBSTHILFE fordert auch während der Corona-Pandemie die Einhaltung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Am 09.05.2016 fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zur AMG-Novelle statt. Die BAG SELBSTHILFE war durch Frau Dr. Doka dort vertreten.
BAG SELBSTHILFE bewertet den Entwurf als beschämend. Anstatt Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, plant die Bunderegierung offensichtlich Leistungsverschlechterungen bei der Eingliederungshilfe.
Der vorliegende Referentenentwurf enthält wichtige Schritte zur Verbesserung des Opferschutzes und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention).
Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (BT-Drs. 18/5293) – besser bekannt als E-Health-Gesetz – soll zum so genannten „Omnibus“ ausgebaut werden.
Ende 2015 hat das Bundesministerium für Abeit und Soziales einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes vorgelegt Die BAG SELBSTHILFE hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben.
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