Pressemitteilung: Pflegereform bleibt hinter den Erwartungen zurück

BAG SELBSTHILFE fordert die Entkoppelung der tariflichen Gehaltssteigerungen der Pflegekräfte von den Eigenanteilen der Betroffenen sowie die Erhöhung des Pflegegeldes

Düsseldorf, 7. Juni 20201. Bereits jetzt sind Pflegebedürftige durch die kontinuierlichen Kostensteigerungen der Pflegekosten der letzten Jahre an der Belastungsgrenze angelangt. In den nächsten Jahren werden zunehmend mehr Betroffene den Eigenanteil nicht mehr allein stemmen können. Da hilft auch eine 5%ige Entlastung der Pflegebedürftigen in ihrem ersten Jahr im Pflegeheim nur wenig, da die Eigenanteile von den an sich sinnvollen und notwendigen Tarifsteigerungen für Pflegekräfte nicht entkoppelt sind. Noch schwerer wiegt, dass die Betroffenen - zusätzlich zu den pflegebedingten Eigenanteilen - nach wie vor mit den Investitionskosten belastet sind, ohne dass die Länder hier ihre Verantwortung übernehmen müssen.

„Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es zwar ausdrücklich, dass die Pflegedürftigen ab dem 2. Jahr im Pflegeheim schrittweise spürbar entlastet werden sollen. Die vorgesehene Lösung führt aber nicht zu einer wirklichen Entkoppelung der sinnvollen tariflichen Erhöhungen von den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen durch einen planbaren festen Betrag und bleibt damit  hinter der notwendigen Reform der Pflege zurück. Es steht zu erwarten, dass die Pflegeheimkosten für die Betroffenen weiter steigen werden. Vielen Betroffenen hilft die spätere Absenkung im 2. Jahr zudem nicht mehr, da  rund ein Drittel der Pflegebedürftigen im ersten halben Jahr nach dem Einzug ins Heim verstirbt“ mahnt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

Auch das Thema Investitionskosten wurde leider im Entwurf – im Gegensatz zum Eckpunktepapier zur Pflegereform – nicht berücksichtigt.

„Dies ist umso unverständlicher, als die Übernahme der Investitionskosten zu Beginn des Aufbaus der Pflegeversicherung wegen der Entlastung der Sozialhilfe klar von den Ländern übernommen werden sollte. Das ist nie wirklich geschehen, vielmehr übernehmen derzeit kaum noch Länder Beiträge zur Investitionskostenfinanzierung mit der Folge, dass die Betroffenen auch diese Kosten tragen müssen, obwohl diese an sich als Kosten der Daseinsvorsorge von den Ländern zu übernehmen sind. Im Grunde bezahlen die Pflegebedürftigen also zwei Mal die Investitionskosten: einmal über ihre Steuern und das andere Mal direkt an das Pflegeheim“, verdeutlicht Dr. Martin Danner.

Hier hätte die Übernahme eines Teils der Kosten durch die Länder für die Investitionskosten der Pflegeheime zumindest ein Einstieg in die an sich gebotene vollständige Übernahme der Kosten durch die Länder sein können.

Die BAG SELBSTHILFE fordert daher eine echte und umfassende Pflegereform, die für eine Entkoppelung der tariflichen Steigerungen von den Eigenanteilen der Betroffenen sorgt. Auch die Situation der hochbelasteten pflegenden Angehörigen muss dringend verbessert werden, insbesondere über eine Vereinfachung, Flexibilisierung und passgenaue Anpassung der Entlastungsleistungen und Erhöhung des Pflegegeldes.

 

Burga Torges

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Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 120 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 12 Landesarbeitsgemeinschaften und 7 außerordentliche Mitgliedsverbände. Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort. Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Integration, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.

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