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Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es zwar sehr, dass viele Regelungen, die für die Betroffenen erhebliche Erleichterungen in der Pandemie bringen, über die Fortschreibung der ja aktuell auch bestehenden pandemischen Lage, akzessorisch verlängert werden sollen. Dies betrifft insbesondere die Regelungen im SGB XI und im Familien- und Pflegezeitgesetz. Die akzessorische Gestaltung erleichtert zu-dem auch die Information und Beratung der Betroffenen durch die Selbsthilfeorganisationen, da die Geltung und Ausgestaltung der Regelungen nicht immer wieder nachgehalten werden muss.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es, dass einige Forderungen, die sie in der Stellungnahme zur ersten Fassung der CoronaImpfV angebracht hatte, nunmehr in der zweiten Fassung aufgegriffen wurden.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Ermöglichung der Abgabe von SARS CoV-19-Antigenschnelltests an Einrichtungen, auch an kritische Infrastrukturen, sowie von SARS CoV 2-Tests an Laien.
Neue Selbsthilfe-App www.selbsthilfe.app gibt Interessierten einen Überblick über die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Deutschland.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt zwar sehr, dass dem werblichen Handeln der Krankenkassen Grenzen gesetzt werden; an vielen Stellen hält sie die Regelungen auch für zielführend, etwa das Sachlichkeitsgebot des § 2. Für dringend überarbeitungsbedürftig hält sie jedoch die Regelung des § 7 zu den Hausbesuchen.
BAG SELBSTHILFE fordert die Regierung auf, Gesetze zu schaffen, die die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen endlich beenden und Selbstbestimmung sowie Teilhabe gewährleisten.
Außerdem: Zukunft der Selbsthilfe/ Gemeinsamer Selbsthilfetag von BKK und BAG SELBSTHILFE/ Kummerkasten am Stand der BAG SELBSTHILFE
Am 30.09.2015 fand die Anhörung zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz - PSG II im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages statt.
Am 21.09.2015 hat im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) stattgefunden, an der die BAG SELBSTHILFE teilgenommen hat.
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