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Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das beabsichtigte Gesetz, mit dem eine Vereinheitlichung des Stiftungsrecht sowie eine stärkere Transparenz über die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts angestrebt wird. Soweit der vorliegende Entwurf hierzu eine abschließende Regelung des Stiftungszivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorsieht, wird dies für sinnvoll und zweckmäßig erachtet, um der derzeit bestehenden Unübersichtlichkeit und dadurch hervorgerufenen Verunsicherung in Bezug auf das anzuwendende Recht – Bundes- oder Landesrecht – entgegenzuwirken.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Initiative zur Schaffung eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sehr. Die in der BAG SELBSTHILFE zusammenarbeitenden Verbände sind sehr froh darüber, dass mit dem KJSG nun die seit langem angekündigte Grundentscheidung für eine inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe getroffen wurde.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es wiederum, dass das Bundesministerium für Gesundheit Personaluntergrenzen nach dem Scheitern der Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner für weitere Bereiche festlegt bzw. die vorhandenen überarbeitet. Eine ausreichende Personalausstattung hat eine hohe Bedeutung für die Gewährleistung der Patientensi-cherheit; hier kann die Festlegung einer entsprechenden Grenze die unterste Linie der Ausstattung festlegen.
BAG SELBSTHILFE richtet Spendenaufruf an Politik und Öffentlichkeit, um die Versorgung für chronisch kranke Menschen zu sichern.
Die BAG SELBSTHILFE unterstützt das gesetzgeberische Ziel, die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten zu stärken. Auch aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE sind wohnortnahe Apotheken wichtige Ansprechpartner für Betroffene; gleichzeitig stellen aber auch die sog. Spezialversender wichtige Hilfestellungen für Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen und Behinderungen bereit.
BAG SELBSTHILFE bewertet den Entwurf als beschämend. Anstatt Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, plant die Bunderegierung offensichtlich Leistungsverschlechterungen bei der Eingliederungshilfe.
Der vorliegende Referentenentwurf enthält wichtige Schritte zur Verbesserung des Opferschutzes und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention).
Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (BT-Drs. 18/5293) – besser bekannt als E-Health-Gesetz – soll zum so genannten „Omnibus“ ausgebaut werden.
Ende 2015 hat das Bundesministerium für Abeit und Soziales einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes vorgelegt Die BAG SELBSTHILFE hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben.
BAG SELBSTHILFE begrüßt Urteil des Oberlandesgerichts in Schleswig-Holstein.
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