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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute einen Beschluss zum Austausch von bio-technologisch hergestellten Arzneimitteln (Biologika/Biosimilars) durch Ärztinnen und Ärzte zur Ergänzung der Arzneimittelrichtlinie gefasst.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das Anliegen des Gesetzgebers, ein Investitionsprogramm zur Digitalisierung und zur Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen aufzulegen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das Anliegen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, den Bürgerinnen und Bürgern ein ergänzendes Angebot zu unterbreiten, sich nutzerfreundlich einen Gesamtüberblick über die eigene Altersvorsorge zu verschaffen. Ebenfalls begrüßt wird auch das Anliegen des Ministeriums, die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation neu zu regeln.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt den vorliegenden Entwurf dem Grundsatz nach. Das gilt zum einen für die geplante Neustrukturierung des Vormundschaftsrechts, zum anderen aber auch für viele der vorgesehenen gesetzlichen Anpassungen beim Betreuungsrechts vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Kritik besteht, unter anderem dahingehend, dass die vorgesehene Prüfung der Eignung als Betreuer zu einer indirekten Einflussnahme durch staatliche Stellen bzw. die Gerichte führen kann und somit letztlich doch die Entscheidung über die Person des Betreuers und die Notwendigkeit und den Umfang einer Betreuung bei diesen und nicht beim Betreuten liegt.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die beabsichtigte Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und steht auch den weiteren im Entwurf enthaltenen Regelungen grundsätzlich positiv gegenüber. Kritisch sieht sie, dass keine Dynamisierungen von Beträgen vorgesehen sind und dass teilweise Verschlechterungen drohen.
Das Pflegestärkungsgesetz wird weitreichende Veränderungen bei der Krankenhausfinanzierung und für die Pflege bringen. Nachfolgend finden Sie zum Referentenentwurf des Bundesminsteriums für Gesundheit die Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE.
Am 27.06.2018 waren die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140 f SGB V in den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages geladen worden, um Fragen der Abgeordneten zu beantworten.
Erstes Picknick des DCCV e.V. am 23. Juni 2018 in Neuwied Die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V. veranstaltet ihr Picknick am 30. Juni 2018
Die finanziellen Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung, die mit den Pflegereformen vor zwei Jahren beschlossen wurden, reichen nicht aus.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt uneingeschränkt das Ziel der Bundesregierung, die Lasten der künftigen Finanzierung des Gesundheitssystem in gleichem Maße auf die Schultern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zu legen.
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