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BAG SELBSTHILFE fordert Nachbesserung beim Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
Nach dem Gesetzentwurf sollen Krankenkassen darüber entscheiden, ob Beatmungspatient*innen weiterhin zu Hause bleiben können oder ins Pflegeheim umziehen müssen. Dies beschneidet nicht nur das verfassungsrechtlich garantierte Wahlrecht der Betroffenen, sondern versetzt Betroffene und ihre Familien, die sich für ein Leben zu Hause entschieden haben, in existentielle Ängste.
Zu den mit dem vorliegenden Referentenentwurf vorgelegten Regelungen wird im Einzelnen Stellung genommen.
Deutschland benötigt ein wirkungsvolles Angebot kostenfreier und unabhängiger Patientenberatung, das den Bedarfen von rund 80 Millionen gesetzlich und privat krankenversicherten Bürgerinnen und Bürgern gerecht wird.
BAG SELBSTHILFE fordert das Gesetzgebungsverfahren zum Intensivpflege und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) während der Covid-19 Pandemie auszusetzen sowie den verfassungs- und völkerrechtlich umstrittenen Entwurf grundlegend zu überarbeiten
Düsseldorf, 08.11.2017. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts: Bei Fristüberschreitung seitens der gesetzlichen Krankenkassen gilt ein Antrag als genehmigt.
Als Dachverband von 120 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie 13 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt die BAG SELBSTHILFE...
Als Dachverband von 120 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt die BAG SELBBSTHILFE...
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