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Auf Antrag der Patientenvertretung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute Beratungen mit dem Ziel der verpflichtenden Einführung und Umsetzung von Konzepten zum Akutschmerzmanagement beschlossen.
Gesetzgeber will die Qualität der Intensivpflege verbessern und beschneidet aber zeitgleich nach wie vor das Selbstbestimmungs- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen.
Geplante gesetzliche Regelungen nicht akzeptabel für betroffene Patientinnen und Patienten
BAG SELBSTHILFE begrüßt den lange geforderten Umbau des Finanzausgleichs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und fordert darüber hinaus eine Entwicklung eines Qualitätsportals für mehr PatientInneninformation.
Berlin, 06.12.2019. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit seiner Entscheidung zur MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie (MDK-QK-RL) einen spürbaren Schritt zurückgetan.
Wir brauchen eine Pflegereform mit guten Arbeitsbedingungen, verlässlichem Personalschlüssel und ohne Profitorientierung!
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes, die Registerdaten in der Onkologie nicht nur zu epidemiologischen Zwecken, sondern behandlungs- und bevölkerungsbezogenen besser nutzbar zu machen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das Anliegen des Gesetzgebers, eine Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen herbeizuführen. Der vorliegende Gesetzentwurf beschränkt sich jedoch leider nur auf einige punktuelle Maßnahmen zur Verwirklichung dieses Ziels.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute beschlossen, das Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) zur Vermeidung nosokomialer Infektionen vorübergehend auszusetzen.
Der Antrag auf Überprüfung der Parodontitisbehandlung (Behandlung der Zahnbettentzündung), den die Patientenvertretung im Jahr 2013 gestellt hat, fand heute ein glückliches Ende.
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