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Für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem o.g. Vorschlagsentwurf der Gemeinsamen Empfehlung „Integrationsfachdienste“ möchte die BAG SELBSTHILFE herzlich danken. Als Dachverband von 120 Bundesorganisationen der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und von 13 Landesarbeitsgemeinschaften nehmen wir zu dem Vorschlagsentwurf wie folgt Stellung
Berlin, 18. März 2022. Die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist heute in Kraft getreten. Nach mehr als einem Jahr intensiver Beratung ist die Patientenvertretung mit dem Ergebnis zufrieden. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen konnten dank der Mitwirkung der Patientenvertretung wichtige Punkte erreicht werden.
Wir begrüßen es, dass sich der Deutsche Bundestag mit der Einführung einer allgemeinen Impfplicht befassen will.
BAG SELBSTHILFE fordert angesichts der stetig steigenden Infektionszahlen und im Sinne der Inklusion die Corona-Schutzmaßnahmen beizubehalten und eine allgemeine Impfpflicht zügig umzusetzen
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt, dass Pflegekräfte einen weiteren Pflege-Bonus als Sonderleistung erhalten sollen. Auch aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE verdienen die Pflegekräfte höchsten Respekt dafür, was sie in der Pandemie für die Patient*innen geleistet haben. Ohne ihren – oft an die Leistungsgrenze gehenden - Einsatz und den der Ärzt*innen wären die Todeszahlen während der verschiedenen Wellen der Pandemie zweifellos höher gewesen, auch wenn interna-tionale Vergleiche – wegen der unterschiedlichen Altersstrukturen und der unterschiedlichen Strukturen etwa beim Einsatz der ECMO - schwierig zu ziehen sind.
BAG SELBSTHILFE bewertet den Entwurf als beschämend. Anstatt Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, plant die Bunderegierung offensichtlich Leistungsverschlechterungen bei der Eingliederungshilfe.
Der vorliegende Referentenentwurf enthält wichtige Schritte zur Verbesserung des Opferschutzes und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention).
Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (BT-Drs. 18/5293) – besser bekannt als E-Health-Gesetz – soll zum so genannten „Omnibus“ ausgebaut werden.
Ende 2015 hat das Bundesministerium für Abeit und Soziales einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes vorgelegt Die BAG SELBSTHILFE hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben.
BAG SELBSTHILFE begrüßt Urteil des Oberlandesgerichts in Schleswig-Holstein.
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