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Die BAG SELBSTHILFE steht dem im September 2018 vorgelegten Referentenentwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung (6. ÄndVO) der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) in vielerlei Hinsicht kritisch gegenüber.
In Deutschland bestehen große Defizite bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Das betonte am vergangenen Freitag in Genf eine Delegation der neuen BRK-Allianz gegenüber den Mitgliedern des zuständigen UN-Fachausschusses.
Die Patientenvertretung konnte sich im heutigen Plenum mit ihrem Antrag zur Aufnahme der Teilentfernung (Tonsillotomie) bei häufig entzündeten Mandeln in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht durchsetzen. Die Teilentfernung stellt gegenüber der Komplettentfernung (Tonsillektomie) das schonendere Verfahren dar. Nun zeigen auch aktuelle Registerdaten, wie wichtig der Teilerhalt der Mandeln für spätere Krankheitsrisiken ist.
Zehn Bundestagsabgeordnete von Union, SPD, FDP, Grünen und Linken möchte die Entscheidung im Bundestag diskutieren, ob vorgeburtliche Bluttests, mit denen Trisomien wie das Down-Syndrom beim ungeborenen Kind bereits in einem frühen Stadium der Schwangerschaft festgestellt werden können, zu einer Kassenleistung werden sollen. Die BAG SELBST-HILFE begrüßt die Initiative und zeigt sich angesichts der weitreichenden Folgen einer solchen Entscheidung bestürzt.
Das Recht auf Selbstbestimmung, Wunsch- und Wahlrechte, die Verankerung des Teilhabebegriffs der UN-Behindertenrechtskonvention, die Beteiligung und aktive Einbindung des Rehabilitanden in den Entscheidungsprozess, aber auch der ausdrückliche Hinweis auf die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX und auf die Fristen zur Bearbeitung von Anträgen nach § 14 SGB IX: Dies sind nun auch Inhalte der am 04.08.2018 in Kraft getretenen Rehabilitations-Richtlinie. Ein Ergebnis, das nur durch den unermüdlichen Einsatz der BAG SELBSTHILFE zustande gekommen ist.
Das Pflegestärkungsgesetz wird weitreichende Veränderungen bei der Krankenhausfinanzierung und für die Pflege bringen. Nachfolgend finden Sie zum Referentenentwurf des Bundesminsteriums für Gesundheit die Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE.
Am 27.06.2018 waren die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140 f SGB V in den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages geladen worden, um Fragen der Abgeordneten zu beantworten.
Erstes Picknick des DCCV e.V. am 23. Juni 2018 in Neuwied Die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V. veranstaltet ihr Picknick am 30. Juni 2018
Die finanziellen Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung, die mit den Pflegereformen vor zwei Jahren beschlossen wurden, reichen nicht aus.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt uneingeschränkt das Ziel der Bundesregierung, die Lasten der künftigen Finanzierung des Gesundheitssystem in gleichem Maße auf die Schultern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zu legen.
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