Die BAG SELBSTHILFE begrüßt den vorliegenden Entwurf dem Grundsatz nach. Das gilt zum einen für die geplante Neustrukturierung des Vormundschaftsrechts, zum anderen aber auch für viele der vorgesehenen gesetzlichen Anpassungen beim Betreuungsrechts vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Kritik besteht, unter anderem dahingehend, dass die vorgesehene Prüfung der Eignung als Betreuer zu einer indirekten Einflussnahme durch staatliche Stellen bzw. die Gerichte führen kann und somit letztlich doch die Entscheidung über die Person des Betreuers und die Notwendigkeit und den Umfang einer Betreuung bei diesen und nicht beim Betreuten liegt.