Hilfsmittel

Ein Anspruch auf Hilfsmittel besteht unabhängig vom Pflegegrad für alle Personen mit einer Krankenversicherung. Voraussetzung ist dabei eine Verordnung eines Arztes, nicht der Pflegegrad. 

Hilfsmittel auf Rezept sind also medizinische Hilfsmittel, die ein Arzt oder eine Ärztin verschreibt, wenn sie zur Behandlung, Unterstützung oder Pflege eines Patienten benötigt werden. Diese Hilfsmittel helfen dabei, eine Krankheit zu lindern, eine Behinderung auszugleichen oder die Lebensqualität zu verbessern.

Zu den Hilfsmitteln auf Rezept gehören beispielsweise:

  • Rollstühle und Gehstöcke.
  • Inkontinenzprodukte wie Vorlagen oder Katheter.
  • Hörgeräte oder Sehhilfen.
  • Orthopädische Schuhe oder Einlagen.

Nach Ausstellung des Rezepts durch den Arzt kann das Hilfsmittel meist über ein Sanitätshaus oder spezialisierte Anbieter bezogen werden. Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, sofern das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt ist und medizinisch notwendig ist. Patienten zahlen lediglich eine kleine Zuzahlung.

Bei Pflegehilfsmitteln ist das anders. Hier wird ein Pflegegrad vorausgesetzt. Pflegehilfsmittel lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen:

Technische Pflegehilfsmittel

sind Geräte oder Hilfsmittel, die dazu dienen, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen den Pflegealltag zu erleichtern. Sie werden eingesetzt, um körperliche Belastungen zu reduzieren, die Pflege sicherer zu gestalten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.

Beispiele für technische Pflegehilfsmittel sind:

  • Pflegebetten und Zubehör wie Seitengitter oder Bettgalgen.
  • Personenlifter zur Unterstützung beim Heben und Umsetzen.
  • Antidekubitusmatratzen, die helfen, Druckgeschwüre zu vermeiden.
  • Notrufsysteme, damit Pflegebedürftige in Notsituationen schnell Hilfe rufen können.

Diese Hilfsmittel können in der Regel bei der Pflegekasse beantragt werden, sofern sie medizinisch notwendig und sinnvoll sind. Sie spielen eine wichtige Rolle, um die Pflege sowohl für die Betroffenen als auch für die Pflegepersonen angenehmer und effizienter zu gestalten. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe und mehr.

Verbrauchsprodukte

sind Pflegehilfsmittel, die regelmäßig genutzt und häufig aus hygienischen Gründen ersetzt werden müssen. Sie dienen dazu, den Pflegealltag zu erleichtern, Infektionen zu vermeiden und sowohl die Pflegebedürftigen als auch die Pflegepersonen zu schützen. Hier sind einige Beispiele und deren Nutzen:

  • Einmalhandschuhe: Schützen vor der Übertragung von Krankheitserregern und sorgen für hygienisches Arbeiten bei der Pflege.
  • Schutzschürzen: Verhindern, dass Kleidung der Pflegeperson verschmutzt wird, besonders bei körpernahen Tätigkeiten.
  • Bettschutzeinlagen: Saugfähige Einlagen, die Matratzen vor Feuchtigkeit schützen und die Reinigung erleichtern, besonders bei Inkontinenz.
  • Desinfektionsmittel: Dient zur Reinigung von Händen und Oberflächen, um die Verbreitung von Keimen zu minimieren.
  • Mundschutz: Kann verwendet werden, um die Pflegebedürftigen vor Infektionen durch die Pflegeperson zu schützen.

Die Kosten für Verbrauchsprodukte können von der Pflegekasse übernommen werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Hilfsmittel ärztlich verordnet oder beantragt werden. Pflegebedürftige haben dabei Anspruch auf ein monatliches Budget von bis zu 42 Euro für diese Produkte (Stand: aktuell geltendes Pflegehilfsmittelgesetz).


Beide Kategorien sind darauf ausgelegt, Pflegebedürftige zu unterstützen und die Arbeit von Pflegepersonen zu erleichtern. Die Kosten werden oft von der Pflegekasse übernommen, wenn die Hilfsmittel notwendig und im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind. 

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind speziell entwickelte Apps oder Softwarelösungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen sollen. Sie können auf Smartphones, Tablets oder Computern genutzt werden und dienen dazu, die Selbstständigkeit zu fördern, Fähigkeiten zu erhalten oder die Pflege zu erleichtern. Beispiele für solche Anwendungen sind Programme für Gedächtnistraining, Sturzprophylaxe oder die Organisation der Pflege.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause oder in ambulanten Wohngruppen leben, haben Anspruch auf DiPA. Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 53 Euro für die Nutzung solcher Anwendungen, sofern sie im offiziellen DiPA-Verzeichnis gelistet sind und die Qualitätsanforderungen erfüllen.

Beispiele für digitale Pflegeanwendungen (DiPA):

  • Gedächtnistraining-Apps: Diese Anwendungen helfen, kognitive Fähigkeiten zu fördern und das Gedächtnis zu trainieren, z. B. durch Rätsel oder Denkspiele.
  • Sturzprophylaxe-Programme: Apps, die Übungen und Tipps zur Verbesserung von Balance und Mobilität bieten, um Stürze zu vermeiden.
  • Pflegeorganisations-Tools: Anwendungen, die die Koordination von Pflegeaufgaben erleichtern, wie z. B. die Erstellung von Pflegeplänen oder die Kommunikation zwischen Angehörigen und Pflegediensten.
  • Erinnerungs-Apps: Programme, die an die Einnahme von Medikamenten oder Arzttermine erinnern.
  • Kommunikationshilfen: Apps, die die Kommunikation zwischen Pflegebedürftigen und Angehörigen erleichtern, z. B. durch Videoanrufe oder Textnachrichten.

Um eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) zu beantragen, gibt es zwei Wege:

  1. Über eine ärztliche Verordnung:
    • Ihr Arzt oder Psychotherapeut kann Ihnen eine DiGA verschreiben, wenn sie medizinisch notwendig ist.
    • Mit dem Rezept wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, die die Kosten übernimmt.
  2. Direkt bei der Krankenkasse:
    • Sie können auch ohne Rezept einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen.
    • Dafür benötigen Sie Nachweise, wie eine Diagnose oder medizinische Indikation, die den Einsatz der DiGA rechtfertigen.

Sobald die Krankenkasse den Antrag genehmigt, erhalten Sie einen Rezeptcode, mit dem Sie die DiGA aktivieren und nutzen können. 

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), oft auch als „Apps auf Rezept“ bezeichnet, sind digitale Medizinprodukte, die Patientinnen und Patienten bei der Behandlung, Erkennung oder Linderung von Krankheiten unterstützen. Sie können beispielsweise bei der Therapie von Schlafstörungen, Diabetes oder psychischen Erkrankungen eingesetzt werden.

DiGA sind CE-gekennzeichnete Medizinprodukte und müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden. Diese Prüfung stellt sicher, dass die Anwendungen sicher, funktional und datenschutzkonform sind und einen nachweisbaren positiven Versorgungseffekt haben.

Patienten können eine DiGA entweder von ihrem Arzt oder Psychotherapeuten verschrieben bekommen oder direkt bei ihrer Krankenkasse beantragen. Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Hier sind einige Beispiele für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA):

  1. Kalmeda: Eine App zur Behandlung von Tinnitus, die auf wissenschaftlich fundierten Methoden basiert und Betroffenen hilft, ihre Symptome zu lindern.
  2. Vivira: Eine Anwendung für physiotherapeutische Übungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Rücken-, Knie- oder Hüftproblemen zugeschnitten ist.
  3. Selfapy: Eine App, die psychologische Unterstützung bietet, insbesondere bei Depressionen oder Angststörungen, und auf therapeutischen Ansätzen basiert.
  4. MyTherapy: Eine App, die Patienten dabei unterstützt, ihre Medikamente regelmäßig einzunehmen und ihre Gesundheit zu überwachen.

Diese Anwendungen sind im DiGA-Verzeichnis gelistet und können von Ärzten verschrieben oder direkt bei der Krankenkasse beantragt werden.


Weitere Informationen zu DiGAs und DiPAs finden Sie beispielsweise auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte:

https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/DiGA-und-DiPA/DiGA/_node.html