Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Überarbeitung der Gemeinsamen Empfehlung (GE) „Reha-Prozess“, um Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Rehabilitationsprozess zu schaffen. Allerdings darf eine Weiterentwicklung des Reha-Prozesses sich nicht in einer Harmonisierung von Verwaltungsverfahren zwischen den Rehabilitationsträgern erschöpfen, sondern Richtschnur muss das im SGB IX verankerte Recht auf Selbstbestimmung sowie volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe (Art.1 UN-BRK) sein. Die Perspektive der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen muss insoweit im gesamten Reha-Prozess beachtet werden.