Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Zielsetzungen dieser Verordnung, gemeinsame Vorschriften für B2B- und B2C-MDMS-Anbieter in Bezug auf Verkehrsprodukte festzulegen, welche in der Europäischen Union angeboten oder genutzt werden, um eine Marktfragmentierung zu vermeiden und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Verkehrsunternehmen und MDMS-Anbieter in der gesamten Union zu gewährleisten. Auch wird positiv bewertet, dass der Mangel an Transparenz, unbillige Vertragsklauseln sowie ungleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem digitalen Markt für Tickets im Personenverkehr angegangen werden, um zu gewährleisten, dass sich die Endnutzer*innen über alle verfügbaren Optionen, auch multimodale Optionen, informieren können.